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Werbungskosten bei Vermietung: Was typischerweise dazugehört

Werbungskosten mindern die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Entscheidend ist, dass Kosten zur vermieteten Immobilie gehören und belegt werden können.

Häufige Kostenarten

Dazu zählen Schuldzinsen, laufende Verwaltungskosten, Kontoführung, Versicherungen, nicht umlagefähige Betriebskosten und Erhaltungsaufwand.

Auch Fahrtkosten zur Immobilie, Porto oder Fachliteratur können relevant sein, wenn der Bezug zur Vermietung dokumentiert ist.

Abgrenzung zu privaten Kosten

Private Ausgaben gehören nicht in die Steuererklärung der Vermietung. Gemischte Kosten sollten nachvollziehbar aufgeteilt werden.

Ein Privat-Status in der Buchhaltung verhindert, dass Umsätze versehentlich in Abrechnungen oder Auswertungen landen.

Belege und Kategorien

Die Qualität der Steuerdaten steht und fällt mit Kategorien. Rechnungen, Kontoauszüge und Notizen sollten direkt verbunden werden.

So bleibt später klar, welcher Betrag zu welchem Objekt, welchem Gewerk und welcher steuerlichen Wirkung gehört.

Buchungen direkt sauber kategorisieren

Mit Buchungskategorien, Belegen und Privat-Status bleibt die Auswertung belastbar.

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Häufige Fragen

Sind Reparaturen Werbungskosten?
Laufende Erhaltungsaufwendungen häufig ja; Herstellungskosten werden anders behandelt.
Kann ich Fahrten zur Immobilie ansetzen?
Grundsätzlich möglich, wenn Anlass und Bezug zur Vermietung dokumentiert sind.

Quellen

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung im Einzelfall.

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