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WissenVermieter: Aufgaben & Pflichten

Verkehrssicherungspflicht: Risiken rund ums Gebäude im Blick behalten

Vermieter kontrolliert im Treppenhaus Handlauf und Stufen auf Gefahrenstellen.

Vermieter müssen dafür sorgen, dass von ihrem Gebäude keine vermeidbaren Gefahren ausgehen. Entscheidend ist ein nachweisbarer, regelmäßiger Blick auf typische Risiken.

Typische Gefahrenquellen

Vermieter kehrt Herbstlaub vor dem Hauseingang, um Rutschgefahr zu vermeiden.

Lose Stufen, defekte Beleuchtung, glatte Wege, morsche Geländer oder ungesicherte Baustellen sind klassische Auslöser für Haftungsfälle.

Nicht jede Gefahr lässt sich verhindern. Erwartet wird aber, dass erkennbare Risiken zeitnah beseitigt oder abgesichert werden.

Kontrollen dokumentieren

Winterdienst: Vermieter streut Streugut auf dem verschneiten Zugang zum Haus.

Regelmäßige Objektbegehungen mit Foto, Datum und kurzer Notiz helfen, Sorgfalt nachzuweisen.

Wer Aufgaben an Hausmeister oder Dienstleister überträgt, sollte Zuständigkeiten und Kontrollrhythmus schriftlich festhalten.

Winterdienst und Beleuchtung

Räum- und Streupflichten hängen von Ortssatzung und Vertrag ab. Auch bei Delegation bleibt eine Kontrollpflicht beim Vermieter.

Defekte Außen- oder Treppenhausbeleuchtung sollte als Servicefall erfasst und mit Frist verfolgt werden.

Mängel und Pflichten nicht verlieren

Mit Tickets und Fristen bleiben Kontrollen, Schäden und Dienstleister nachvollziehbar.

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Häufige Fragen

Kann ich den Winterdienst auf Mieter übertragen?
Ja, wenn Mietvertrag oder Hausordnung dies wirksam regeln; Kontrollen bleiben nötig.
Wie oft muss kontrolliert werden?
Das hängt vom Risiko ab. Wichtig ist ein angemessener, dokumentierter Rhythmus.

Quellen

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung im Einzelfall.

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