Wissen › Vermieter: Aufgaben & Pflichten
Kautionsverwaltung: getrennt anlegen und sauber dokumentieren
Die Mietkaution ist fremdes Geld. Vermieter müssen sie getrennt vom eigenen Vermögen verwahren und im Streitfall belegen können, wofür Einbehalte berechtigt sind.
Höhe und Zahlungsweise
Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Mieter dürfen sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, beginnend mit Mietbeginn.
Eine höhere oder sofort vollständig verlangte Kaution ist rechtlich angreifbar und kann Vertrauen im Mietverhältnis kosten.
Getrennte Anlage
Die Kaution ist insolvenzfest getrennt vom Vermietervermögen anzulegen, üblicherweise auf einem separaten Kautionskonto.
Dokumentiere Kontoverbindung, Zahlungseingänge und spätere Verwendung direkt beim Mietvertrag.
Rückzahlung und Einbehalte
Nach Ende des Mietverhältnisses darf der Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist nutzen. Offene Nebenkosten oder Schäden müssen konkret begründet werden.
Fotos, Übergabeprotokoll, Rechnungen und Kommunikation gehören in eine gemeinsame Akte, damit Einbehalte nachvollziehbar bleiben.
Kaution und Vertrag an einem Ort
Lege Mietvertragsdaten, Kautionsnotizen und Dokumente zentral ab.
Mietverwaltung startenHäufige Fragen
Darf die Kaution bar gezahlt werden?
Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?
Quellen
- § 551 BGB
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung im Einzelfall.